Mutter/Vater- Kind - Kliniken  

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Stationäre Vorsorge und/oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter (oder auch Väter) mit ihren Kindern. Sie werden geregelt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V, §§ 23,24, 40 und 41.
Diese Form der stationären Vorsorge bzw. Rehabilitationsmaßnahme wird vergeben wenn:

  1. Die Mutter einer Kur bedarf und die Kinder nicht anderweitig zu betreuen sind
  2. Die Kinder eine Kur benötigten und eine Trennung von der Mutter nicht zumutbar ist
  3. Mutter und Kinder eine Kur benötigen

Wo werden diese Kuren durchgeführt?

In den Mutter-Kind-Kurhäusern/-Kliniken.
Die Ausstattung der Häuser und Kliniken richtet sich nach den Erkrankungen, auf die sich die jeweilige Einrichtung spezialisiert hat.

Wie kommt Frau an eine Mutter-Kind-Kur?

Wer sich um eine Mutter-Kind-Kur bemühen möchte, kann sich an die verschiedenen Vermittlungsstellen der freien Wohlfahrtsträger wenden wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz oder auch direkt bei Mutter-Kind-Kurhäusern/-Kliniken anfragen. In jedem Fall ist es notwendig, bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur zu stellen. Den Antrag erhalten die Frauen bei den Vermittlungsstellen, den Kurhäusern/ -Kliniken, beim Müttergenesungswerk oder direkt bei den Krankenkassen. Es ist sinnvoll sich bereits zeitgleich nach freien Plätzen in einer Vorsorge-und Rehabilitatioseinrichtung umzusehen. Informationen darüber erhalten die Mütter/Väter ebenfalls bei den Vermittlungsstellen oder den Kurhäusern/-Kliniken direkt. Mit dem Antrag und dem Formular "Ärztliches Attest" muß der behandelnde Arzt aufgesucht und Mutter und Kinder auf eine mögliche Kurbedürftigkeit untersucht werden. Diese Unterlagen werden bei der Krankenkasse abgegeben. Dort wird der Antrag bearbeitet und entschieden.

Wer entscheidet über die Kurbedürftigkeit?

In erster Linie der betreuende Arzt am Wohnort, da er die Krankengeschichte kennt und Empfehlungen darüber aussprechen kann, welche Anforderungen an die Kur zu stellen sind. In einzelnen Fällen kann auch die Krankenkasse den Medizinischen Dienst bitten, eine Untersuchung auf Kurbedürftigkeit und -tauglichkeit durchzuführen.

Wer entscheidet, ob die Kurmaßnahme genehmigt wird?

Darüber entscheidet die Krankenkasse, bei der die Patientin versichert ist. Im Sozialgesetzbuch ist seit dem 1.1.2000 geregelt, daß die Krankenkasse eine Patientin, die einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bedarf, diese in eine Mutter-Kind-Einrichtung schicken kann. Die Praxis der Genehmigung von Kuren ist bei den verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich. Insbesondere bei der Übernahme der Kosten gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Kassen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?

Die Krankenkassen können in ihren Satzungen regeln, in welcher Höhe sie eine Mutter-Kind-Kur finanzieren, manche Kassen übernehmen den Tagessatz in voller Höhe, andere nur zu einem bestimmten Prozentsatz, einige Kassen entscheiden, daß Kinder von Müttern ohne eigene Erkrankung Begleitkinder sind und deshalb z.B. nur die Kosten in Höhe einer Haushalthilfe übernommen werden. Seit dem 1.1.2000 erfolgt also die Finanzierung einer Kur immer individueller und differenzierter. Ein weiterer Teil, der sogenannte Eigenanteil, ist durch den Versicherten selbst zu erbringen.
Sozial Schwache können von diesem Eigenanteil befreit werden und Zuschüsse zu einer Kur über das Sozialamt erhalten

Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?

Die Regelkurdauer beträgt z.Zt. 3 Wochen.
Verlängerungen der Kurdauer sind aus medizinischen Gründen auf Antrag bei der Kasse möglich.

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